Sonntag, 13. September 2009

Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot von Online-Glücksspiel und -wetten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum geltenden Verbot von Online-Wetten privater Anbieter in Portugal ist eine harte Niederlage für die kommerzielle Glücksspielindustrie im Internet und ein weiterer Etappensieg für die EU-Staaten, die auf dem staatlichen Glücksspielmonopol beharren. Ähnlich wie in Deutschland sind in Portugal Internet-Wetten z.B. auf die Ergebnisse bei Fußballspielen verboten und dürfen nur von einer einzigen, staatlich kontrollierten Organisation angeboten werden. In Deutschland ist dies der „Deutsche Lotto- und Totoblock“ und in Portugal die „Santa Casa da Misericórdia“.

In den Verboten privater Konkurrenz sehen Kritiker und kommerzielle Glücksspielanbieter einzig den Versuch, das staatliche Monopol aufrecht zu erhalten und Staatseinnahmen zu sichern. Sie argumentieren mit der Dienstleistungsfreiheit und dass ein freier Glücksspielmarkt mit strengen Regeln und Bedingungen zur Gefahrenprävention ebenfalls sicher und damit zu bevorzugen sei. Für ihr Recht zog der Sportwettenanbieter (und Online Casino) bwin zusammen mit der portugiesischen Fußball-Liga bis vor den Europäischen Gerichtshof, der die Klage nun aber zurück wies.

In ihrem Urteil von letzter Woche wiesen die Richter des höchsten EU-Gerichts auf die potentielle Betrugsgefahr durch Online-Glücksspiel hin und gaben damit dem Schutz der Allgemeinheit den Vorrang vor der gesetzlich garantierten Dienstleistungsfreiheit. bwin kritisierten das EuGH-Urteil mit dem Hinweis, dass Verbote von Online-Wetten privater Anbieter zur Entstehung "eines riesigen Schwarzmarkts" führen würden. "Es gibt nun mal ein Bedürfnis zu spielen, und die Spieler werden eine Website finden", sagte eine bwin-Sprecherin und verwies auf Internetseiten aus dem asiatischen Raum.

Ob auch deutsche Spieler bald auf Anbieter außerhalb des europäischen Raums ausweichen müssen, wird sich zeigen. Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern erklärte auf das Urteil schon mal, dass die europarechtliche Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrags damit endgültig bestätigt sei.

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